SANKARA · ÖFFENTLICHE BELEGAKTE
Die öffentliche Fallakte: ausdrückliche Anerkennung, spätere Gegenposition, Bewertung streitig
17 Belegsätze, 86 geschwärzte Dokumentseiten und 64 Fotos. Die Akte trennt Haftpflichtbearbeitung, technische Kollisionsanalyse, rechtliche Haftungsfrage, Festmacherfotos und die weiterhin streitige Vorunfallbewertung.
Die Korrespondenz enthält seit dem 24. Juli eine ausdrückliche schriftliche Haftungsanerkennung durch MAIF: „Nous reconnaissons que la responsabilité de [Name geschwärzt] est engagée.“ MAIF erklärte unmittelbar danach, aus diesem Grund sei ein Regulierungsvorschlag unterbreitet worden. Davon zu unterscheiden sind die frühere Haftpflichtbearbeitung im Januar und der Haftungsvorbehalt des Gutachters im April, die für sich genommen noch kein Anerkenntnis waren. Bereits im Mai hatte MAIF meiner Haftungsaussage nicht widersprochen und nur über den Bootswert argumentiert. Am 14. August berief sich MAIF dann dennoch auf einen fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche und verwies die Verschuldensfrage gegebenenfalls an die griechischen Gerichte. Die Fotos IMG_6630 bis IMG_6632 zeigen mehrere sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden im Festmacherbereich der NAUSICAA und sind für diesen späteren Einwand unmittelbar relevant. Ihre genaue zeitliche und technische Zuordnung sowie die mögliche prozessuale Bindungswirkung der Erklärung vom 24. Juli bleiben gesondert zu beurteilen.
Belegsätze und Anlagen
Haftpflichtbearbeitung durch MAIF
MAIF erklärt, den Anspruch des deutschen Geschädigten unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten weiterzuverfolgen. Das belegt die Bearbeitung als Haftpflichtanspruch, nicht aber ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis.
4 SeitenVideos, Fotos und Unterlagen werden übertragen
Transferbestätigungen und MAIF-Mail zum Erhalt von Videos, Fotos und Dokumenten.
6 SeitenReparaturangebot, beide Kaufvertragsseiten und Bootsunterlagen
Die an MAIF gerichtete Versandmail zeigt beide Seiten des Boat24-Kaufvertrags, die Reparaturkalkulation und ein weiteres Bootsdokument als Anlagen.
1 SeiteGutachterkontakt und erneute Medienübertragung
Der Gutachter teilt mit, unter ausdrücklichen Vorbehalten hinsichtlich der Haftung beauftragt worden zu sein. Dieser Satz ist zentral für die Einordnung der späteren Begutachtung.
13 SeitenWarten auf den Gutachterbericht
MAIF erklärt, weiterhin auf den Gutachterbericht zu warten.
2 SeitenHaftungsanalyse, abgeschnittener Kaufbeleg, Bewertungsmethode und 2.000-Euro-Angebot
Der Gutachter erklärt die Schäden als mit dem beschriebenen Kollisionsablauf vereinbar. Zugleich bewertet er SANKARA auf dokumentarischer Grundlage mit 1.000 bis 2.000 Euro. MAIF übermittelt daraufhin ein Angebot über 2.000 Euro.
3 SeitenMein Widerspruch gegen Dokumentendiskrepanz und Bewertung
Ich erkläre schriftlich, die Haftung sei dem Grunde nach bereits geklärt. MAIF widerspricht dieser Aussage in ihrer Antwort nicht, sondern hält unter Verweis auf den angeblichen tatsächlichen Bootswert an 2.000 Euro fest.
10 SeitenÜbermittlung an griechische Stellen
Nachweis der Übermittlung von Unterlagen an griechische Stellen; private Originale bleiben zurückgehalten.
2 SeitenRückmeldung aus dem maritimen Expertennetzwerk
Antwort aus einem maritimen Expertennetzwerk zur fehlenden Beauftragung beziehungsweise Rückmeldung des Versicherers.
2 SeitenErneute Prüfung durch MAIF angekündigt
MAIF kündigt nach erneuter Eskalation eine detaillierte Prüfung und Antwort an.
7 SeitenEingabe bei der französischen Versicherungsaufsicht
Meine Eingabe bei der französischen Aufsicht und deren standardisierte Eingangsbestätigung.
9 SeitenMeine technische Kritik an Dokumentengrundlage und Rückrechnung
Meine technische Darlegung der Kernfehler: Die Versandmail zeigt beide Vertragsseiten, während der Gutachter eine abgeschnittene Fassung beschreibt; wo diese Diskrepanz entstand, geht aus der öffentlichen Akte nicht hervor. Hinzu kommen die aus meiner Sicht fehlende dokumentierte Vor-Ort-Besichtigung, Nachher-Fotos als Wertgrundlage und trotzdem ein behaupteter Vorunfallwert von nur 1.000 bis 2.000 Euro.
12 SeitenDatierte Vorher-Aufnahme und getrennte Nachher-Vergleichsbilder
Nur die Seiten 1 und 2 gehören zum datierten Vorher-Beleg: Die Aufnahme und ihre Metadaten weisen den 8. Januar 2026 um 13:07 Uhr aus. Die Seiten 3 und 4 zeigen SANKARA dagegen nach der Kollision mit sichtbar beschädigtem Heckbereich und Heckkorb. Sie werden ausschließlich als Nachher-Vergleichsbilder geführt und belegen nicht den Zustand vor der Kollision.
4 Seiten · 2 vorher / 2 nachherBehördlich protokollierte Erklärung zu meiner Situation
Geschwärzter Auszug einer behördlich protokollierten Erklärung zu Wohnsituation, Einkommenslage und den Folgen des Unfallgeschehens. Zu dieser Einkommenslage erkläre ich ergänzend, dass ich zuvor als Segellehrer und Berufsskipper an anderen Orten Überführungen auf Booten meiner Auftraggeber ausführte, die Einsätze wegen des fortlaufenden Auspumpens und Überwachens von SANKARA nicht mehr wahrnehmen konnte und meine Verträge nach meiner Darstellung deshalb gekündigt wurden. E14 protokolliert meine Angaben zur Notlage; es bestätigt diese beruflichen Einzelheiten, die Kündigungen oder deren Ursache nicht unabhängig und ist keine eigenständige Feststellung der Unfallursache oder Haftung.
1 SeiteNAUSICAA – Register- und technische Auszüge
Geschwärzte und beschnittene Auszüge aus historischen französischen Schiffsunterlagen der NAUSICAA. Veröffentlicht werden Name, Datierung und technische Angaben wie Länge, Breite und Vermessung; Dokumentnummern, Eigentümerdaten und Unterschriften bleiben verborgen.
4 SeitenAusdrückliche schriftliche Haftungsanerkennung durch MAIF
MAIF erklärt am 24. Juli ausdrücklich: „Nous reconnaissons que la responsabilité de [Name geschwärzt] est engagée. C’est la raison pour laquelle une offre de règlement vous a été adressée.“ Damit wird die Haftung des Versicherten in MAIFs Regulierungsposition ausdrücklich anerkannt und als Grund für das Angebot genannt. Die Frage, ob und in welchem Umfang diese Erklärung prozessual bindet, bleibt eine gesonderte Rechtsfrage.
5 SeitenSpätere Gegenposition: Festmacherbruch angeblich nicht bewiesen
Am 14. August erklärt MAIF, ein griechisches Gericht müsse gegebenenfalls über ein Verschulden ihres Versicherten entscheiden, und begründet das endgültige außergerichtliche Angebot von 2.000 Euro damit, dass der Bruch der Festmacher der NAUSICAA nicht bewiesen sei. Diese Position steht in deutlichem Widerspruch zur ausdrücklichen Anerkennung vom 24. Juli. Die Fotos IMG_6630 bis IMG_6632 zeigen sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden; ihre genaue zeitliche und technische Zuordnung bleibt fachlich zu prüfen.
1 SeiteFotografische Dokumentation
ZWEI BOOTE · ZWEI ROLLEN
Welches Boot ist welches?
Jede Aufnahme ist eindeutig einem Boot zugeordnet. Bei SANKARA wird zusätzlich klar benannt, ob sie den Zustand vor der Kollision oder die Schadensfolgen danach dokumentiert.
46 FotosGESCHÄDIGTES BOOT
SANKARA
Mein deutlich kleineres Segelboot, mein Zuhause und das Boot, das nach dem dokumentierten Hergang gegen die Kaimauer gedrückt wurde. Erkennbar unter anderem am roten Rumpfstreifen, dem blauen Sprayhood und dem Schriftzug SANKARA.
18 FotosANDERES BOOT IM DOKUMENTIERTEN KOLLISIONSABLAUF
NAUSICAA
Das wesentlich größere weiße Segelschiff, das im von MAIF übermittelten Gutachtertext als das Boot beschrieben wird, das SANKARA gegen die Kaimauer drückte. MAIF bestreitet inzwischen, dass der Bruch seiner Festmacher bewiesen sei. Drei veröffentlichte Fotos zeigen im Festmacherbereich mehrere sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden. Erkennbar ist NAUSICAA am breiten Heck mit drei dunklen Fenstern, den Aufschriften „Nausicaa“ und „Dunkerque“ sowie Reifenfendern.
Die Bezeichnung „anderes Boot im dokumentierten Kollisionsablauf“ beschreibt die durch Fotos, Korrespondenz und Gutachtertext belegte tatsächliche Rolle der NAUSICAA. Darüber hinaus erkannte MAIF am 24. Juli ausdrücklich schriftlich an, dass die Haftung ihres Versicherten gegeben sei, und nannte dies als Grund für ihr Angebot. Am 14. August berief sich MAIF dagegen auf einen fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche. Die Fotos IMG_6630 bis IMG_6632 zeigen sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden im Festmacherbereich und stehen deshalb in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem späteren Einwand. Ob die Erklärung vom 24. Juli prozessual endgültig bindet, ist eine gesonderte Rechtsfrage.
SANKARA – das geschädigte Boot
46 Aufnahmen dokumentieren SANKARA vor der Kollision, am Unfalltag, bei späteren Kontrollen und beim Auskranen. Die datierte unmittelbare Vorher-Aufnahme vom 8. Januar liegt zusätzlich als Beleg E13 vor. Für die Wertfrage wird ausdrücklich zwischen Vorher- und Nachher-Zustand getrennt.
Vor der Kollision – von mir in die Akte aufgenommen
Neun Aufnahmen aus der Zeit vor der Kollision. Die genauen Aufnahmedaten sind öffentlich nicht verifiziert; die Bilder dokumentieren den allgemeinen Vorzustand und die tatsächliche Nutzung. Der datierte unmittelbare Vorher-Beleg vom 8. Januar 2026 ist separat in E13 veröffentlicht.
Unfalltag
1 FotosDokumentation Januar
9 FotosDokumentation April
5 FotosAuskranen im Juli
8 FotosWeitere Detailaufnahmen
14 FotosNAUSICAA – das andere Boot im dokumentierten Kollisionsablauf
18 Aufnahmen dokumentieren NAUSICAA, Größenverhältnis, äußeren Zustand, Decksbereiche und Festmacher. Die rechtliche Haftung ist nicht ausdrücklich anerkannt. Im Mai widersprach MAIF meiner gegenteiligen Aussage nicht; seit dem 14. August beruft sich MAIF auf einen fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche. Drei Fotos zeigen sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden und sind für diesen neuen Einwand unmittelbar relevant.
Unfalltag
1 FotosDokumentation April
8 FotosDokumentation Mai
6 FotosFestmacher und Leinen
3 FotosDATENSCHUTZ BEI DER VERÖFFENTLICHUNG
Schwärzung und Quellenintegrität
Jede veröffentlichte Dokumentseite wurde in ein neues Rasterbild überführt. Namen, Kontaktdaten, Aktenzeichen, Bankdaten, Unterschriften und weitere direkte Identifikatoren wurden dauerhaft übermalt; bei zwei Fotos wurden unbeteiligte Personen durch Beschnitt vollständig entfernt. Originaldateien und Metadaten sind nicht Bestandteil der Website.
Bewusst nicht veröffentlicht
Vier Dateien bleiben bewusst privat: drei Abbildungen eines Ausweisdokuments und eine Fotografie medizinischer Unterlagen. Die medizinische Aufnahme wird nur in der privaten Quellenprüfung berücksichtigt. Gesundheitsangaben sind ausdrücklich als meine Darstellung gekennzeichnet; ein medizinisch nachgewiesener Ursachenzusammenhang wird nicht behauptet. Die Veröffentlichung der Rohunterlagen würde unverhältnismäßige Identitäts- und Gesundheitsdaten offenlegen. Die übrigen zuvor zurückgehaltenen Quellen wurden als beschnittene Fotos oder dauerhaft geschwärzte Dokumentauszüge veröffentlicht.
Pressekit herunterladen Quelleninventar herunterladen Redaktions- und Schwärzungsprotokoll