SANKARA

AUSDRÜCKLICHE ANERKENNUNG AM 24. JULI · GEGENPOSITION AM 14. AUGUST

MAIF erkannte die Haftung ihres Versicherten ausdrücklich schriftlich an. Am 14. August stellte sie dieselbe Haftungsgrundlage wieder infrage.

Ich bin Stefan. SANKARA war mein Zuhause, meine Bewegungsfreiheit und die Grundlage meines Alltags. Nach der Kollision musste ich sie immer wieder auspumpen; nach meiner Darstellung verlor ich dadurch meine Aufträge und mein Einkommen. Bewertet wurde sie dennoch mit nur 1.000 bis 2.000 Euro – anhand einer vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage und von Material aus der Zeit nach dem Unfall.

Dieses Foto zeigt SANKARA nach der Kollision. Es darf nicht darüber hinwegtäuschen, wie das Boot unmittelbar davor aussah.

ANERKANNTam 24. Juli ausdrücklich schriftlich
13.600 €belegter Kaufpreis 19 Monate vor der Kollision
≈ 23.000 €Reparaturkalkulation nach der Kollision
1.000 €–2.000 €behaupteter „Vorunfallwert“ aus der vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage und Nachher-Material
2.000 €Angebot von MAIF

KURZÜBERBLICK

Was dieser eine Zusammenstoß aus meinem Alltag gemacht hat – und was MAIF mir anbietet.

Links schildere ich, was seit der Kollision mit meinem Zuhause, meiner Arbeit und meiner Gesundheit geschehen ist. Rechts steht, was MAIF schriftlich angeboten hat. Meine Schilderung ist keine gerichtliche Feststellung; der Angebotsstand ist durch die veröffentlichte Korrespondenz belegt.

01

Was seitdem mein Leben bestimmt

  1. Mein Zuhause

    SANKARA war nicht nur mein Boot. Sie war meine einzige Wohnung und der Mittelpunkt meines Lebens. Seit der Kollision kann ich sie nicht mehr verlässlich bewohnen oder als Reiseboot nutzen; einen gleichwertigen Ersatzwohnraum habe ich nicht.

  2. Boot, Nutzung und Lebensplan

    Die Reparaturkalkulation liegt bei rund 23.000 Euro. Für mich stehen damit nicht nur ein Boot, sondern auch meine Mobilität und mein bisheriges Leben an Bord auf unbestimmte Zeit still.

  3. Sicherung über Monate

    Seit Monaten muss ich SANKARA ungefähr jeden zweiten Tag auspumpen und ständig im Blick behalten. Statt den Schaden hinter mir lassen zu können, muss ich verhindern, dass sich der Zustand weiter verschlechtert oder das Boot sinkt.

  4. Arbeit und Einkommen

    Vor der Kollision arbeitete ich als Segellehrer und Berufsskipper. Für Überführungen reiste ich zu den Booten meiner Auftraggeber. Diese Einsätze waren nicht mehr möglich, weil ich SANKARA fortlaufend auspumpen und überwachen musste. Nach meiner Darstellung wurden die Verträge deshalb gekündigt und mein Einkommen brach weg. E14 protokolliert meine Angabe, ohne eigenes Einkommen zu sein; Ursache und Höhe des Verlusts belegt das Dokument nicht unabhängig.

  5. Folgekosten und täglicher Aufwand

    Auskranen, Liegeplatz, Sicherung, eine mögliche Entfernung oder Entsorgung, fachliche und rechtliche Hilfe, Schreiben und Telefonate: All das gehört für mich inzwischen zu den Folgen. In meinem Vergleichsvorschlag waren dafür 3.500 Euro vorgesehen.

  6. Gesundheit und psychische Belastung

    Die von mir vorgelegten medizinischen Unterlagen nennen Mangelernährung und Nierenprobleme. Hinzu kommt eine schwere psychische und existenzielle Belastung. Ich führe diese Entwicklung auf die Wohnungsnot, den Verlust meiner Aufträge und den langen Streit zurück. Belegt sind die medizinischen Befunde – nicht automatisch ihre Ursache.

02

Dokumentierte Positionen von MAIF

  1. Januar/April: Haftpflichtbearbeitung und Vorbehalt

    MAIF bearbeitete den Anspruch unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten. Der eingeschaltete Gutachter erklärte im April zugleich, unter ausdrücklichem Haftungsvorbehalt beauftragt worden zu sein. Diese frühen Schritte waren für sich genommen noch kein ausdrückliches Haftungsanerkenntnis.

  2. Mai: kein Widerspruch

    In meinem Vergleichsschreiben vom 19. Mai erklärte ich ausdrücklich, die Haftung dem Grunde nach sei bereits geklärt. MAIF widersprach dem am 27. Mai nicht und begründete ihr Festhalten an 2.000 Euro ausschließlich mit dem vom Gutachter angenommenen „tatsächlichen Wert“ des Boots.

  3. 24. Juli: ausdrückliche Anerkennung

    MAIF schrieb: „Nous reconnaissons que la responsabilité de [Name geschwärzt] est engagée.“ Im nächsten Satz erklärte MAIF, aus diesem Grund sei ein Regulierungsvorschlag unterbreitet worden. Das ist eine ausdrückliche schriftliche Anerkennung der Haftung in ihrer dokumentierten Regulierungsposition.

  4. 14. August: gegenteilige Position

    MAIF schrieb anschließend, ein griechisches Gericht könne über ein Verschulden ihres Versicherten entscheiden. Das endgültige außergerichtliche Angebot von 2.000 Euro wurde nun damit begründet, dass ich den Bruch der Festmacher der NAUSICAA nicht bewiesen habe.

  5. Fotos der Leinen

    Drei veröffentlichte Fotos zeigen mehrere sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden im Festmacherbereich der NAUSICAA. Sie dokumentieren den sichtbaren Zustand, beweisen für sich allein aber weder Aufnahmezeitpunkt, genaue Funktion der einzelnen Leinen noch den Versagensmechanismus.

  6. Bewertungsansatz

    Unabhängig vom Haftungswiderspruch bleibt die Bewertung streitig: Der Gutachter nennt 1.000 bis 2.000 Euro als „Vorunfallwert“ und stützt sich dabei auf eine als abgeschnitten beschriebene Kaufunterlage sowie auf Material aus der Zeit nach der Kollision.

  7. Zahlungsangebot

    MAIF hält an einem außergerichtlichen Angebot von 2.000 Euro fest. Mein Vergleichsvorschlag über 15.500 Euro wurde abgelehnt. Die mögliche prozessuale Bindungswirkung der ausdrücklichen Erklärung vom 24. Juli ist eine gesonderte Rechtsfrage.

Wichtig: Die linke Spalte ist mein Bericht, kein gerichtliches Ergebnis. Im Streitfall müssten die einzelnen Folgen belegt, rechtlich zugerechnet und bewertet werden.

01

DER KERN DES FALLS

Ausdrückliche Anerkennung, spätere Gegenposition – und ein separater Bewertungsstreit.

Am 24. Juli schrieb MAIF ausdrücklich, die Haftung ihres Versicherten sei gegeben und aus diesem Grund sei ein Regulierungsvorschlag unterbreitet worden. Am 14. August erklärte MAIF dagegen, der Bruch der Festmacher sei nicht bewiesen und ein griechisches Gericht könne über ein Verschulden entscheiden. Diese Positionen stehen in offenem Widerspruch; die Bewertung von SANKARA bleibt davon getrennt streitig.

AUSDRÜCKLICH ANERKANNT · SPÄTER INFRAGE GESTELLT

24. Juli: ausdrückliche Anerkennung. 14. August: gegenteilige Begründung.

Der Gutachter war im April zunächst unter Haftungsvorbehalt beauftragt worden. Am 24. Juli schrieb MAIF anschließend ausdrücklich: „Nous reconnaissons que la responsabilité de [Name geschwärzt] est engagée. C’est la raison pour laquelle une offre de règlement vous a été adressée.“ Damit erkannte MAIF die Haftung in ihrer Regulierungsposition ausdrücklich an und nannte sie als Grund für das Angebot. Am 14. August berief sich MAIF dagegen auf fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche. Ob und in welchem Umfang die Erklärung vom 24. Juli prozessual bindet, ist eine gesonderte Rechtsfrage.

Beleg öffnen E17

DER STREITPUNKT

Der Marktwert unmittelbar vor dem Aufprall.

Der Gutachter nennt 1.000 bis 2.000 Euro als „Vorunfallwert“. Die veröffentlichte Korrespondenz zeigt beide Seiten des Kaufvertrags als Anlagen einer am 30. März an MAIF gesandten Mail. Der Gutachter hielt dennoch fest, dass ihm nur eine abgeschnittene Fassung ohne Käufer-, Verkäufer- und Bootsdaten vorlag. Wo diese Diskrepanz entstand, geht aus der öffentlichen Akte nicht hervor. Zugleich beruht der Bericht auf einer Dokumentenprüfung; die Abwertung stützt sich zudem auf Fotos des bereits beschädigten Boots.

Beleg öffnen E06

DIE BEWERTUNGSLOGIK

Bewertet werden musste SANKARA vor dem Aufprall. Herangezogen wurden eine als abgeschnitten beschriebene Kaufunterlage und Bilder danach.

SANKARA am 8. Januar 202608.01.2026 · 13:07

WAS ZU BEWERTEN WAR

SANKARA am 8. Januar 2026

Diese datierte Aufnahme entstand einen Tag vor der Kollision. Sie gehört zu den Unterlagen, mit denen der tatsächliche Zustand unmittelbar vor dem Ereignis rekonstruiert werden kann.

Datierte Vorher-Aufnahme öffnen
Akten und Fotos nach der Kollision12.05.2026 · E06

WAS TATSÄCHLICH AUSGEWERTET WURDE

Als abgeschnitten beschriebener Kaufbeleg und Fotos nach der Kollision

Die Versandmail zeigt beide Seiten des Kaufvertrags. Die dem Gutachter vorliegende Fassung war laut Bericht dagegen abgeschnitten und enthielt weder Käufer-, Verkäufer- noch Bootsdaten. Wo diese Diskrepanz entstand, ist aus der öffentlichen Akte nicht ersichtlich. Der Gutachter besichtigte SANKARA nicht vor dem Unfall, bewertete stattdessen den optischen Zustand auf Fotos des bereits beschädigten Boots und leitete daraus rückwirkend einen angeblichen Vorunfallwert ab.

Gutachtertext und Methode öffnen
DAS ERGEBNIS1.000–2.000 Euro als angeblicher Vorunfallwert – auf Grundlage einer vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage, ohne dokumentierte Vorunfall-Besichtigung und ohne offengelegte Vergleichsboote oder Marktangebote.

Das sind meine zentralen Einwände: Die Versandmail zeigt beide Vertragsseiten, während der Gutachter eine abgeschnittene Fassung beschreibt; wo diese Diskrepanz entstand, ist der öffentlichen Akte nicht zu entnehmen. Außerdem stellte er den Zustand unmittelbar vor der Kollision nicht selbst fest, sondern rechnete ihn aus Material nach der Kollision zurück.

02

WAS GESCHAH

Der Aufprall dauerte nur Augenblicke. Seine Folgen bestimmen meinen Alltag bis heute.

Nach dem von MAIF übermittelten Gutachtertext soll NAUSICAA während eines starken Sturms sämtliche Festmacher gebrochen haben, SANKARA erfasst und gegen die Kaimauer gedrückt haben; die beschriebenen Schäden seien mit diesem Ablauf vereinbar. Am 24. Juli erkannte MAIF anschließend ausdrücklich schriftlich an, dass die Haftung ihres Versicherten gegeben sei, und erklärte, deshalb sei ein Regulierungsvorschlag unterbreitet worden. Am 14. August berief sich MAIF dagegen auf einen fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche. Drei veröffentlichte Fotos zeigen mehrere sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden im Festmacherbereich der NAUSICAA. Die Bilder sind für diesen späteren Einwand unmittelbar relevant, klären für sich allein aber nicht Aufnahmezeitpunkt, Funktion der einzelnen Leinen oder Versagensmechanismus.

SANKARA war meine Wohnung, mein Besitz und der Mittelpunkt meines Lebens. Der Aufprall beschädigte deshalb nicht nur ein Boot. Er traf den Ort, an dem ich lebte, und die Grundlage eines Alltags, den ich mir aufgebaut hatte.

Für die Entschädigung müsste der Wert unmittelbar vor der Kollision zählen. Meine Versandmail zeigt beide Seiten des Kaufvertrags. Der Gutachter beschreibt die Fassung, die ihm vorlag, dennoch als abgeschnitten und ohne Käufer-, Verkäufer- oder Bootsdaten; wo diese Lücke entstand, zeigt die öffentliche Akte nicht. Er stützte sich außerdem auf später übermittelte Unterlagen und Fotos, während eine körperliche Überprüfung noch ausstand. So wurden Bilder des bereits beschädigten Boots zur Grundlage für einen angeblichen Vorunfallwert von 1.000 bis 2.000 Euro – und für ein Angebot von 2.000 Euro.

MAIF erkannte die Haftung ihres Versicherten am 24. Juli ausdrücklich schriftlich an und nannte diese Anerkennung als Grund für ihr Angebot. Am 14. August berief sich MAIF dennoch auf einen fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche. Unabhängig von diesem dokumentierten Widerspruch muss mein Boot auf vollständiger Grundlage und so bewertet werden, wie es unmittelbar vor dem Aufprall war – nicht so, wie es danach aussah.Stefan · SANKARA
SANKARA an Land
Auskranen im Juli · 28.07.2026

WAS DIE UNTERLAGEN BELEGEN

Haftung ausdrücklich anerkannt – später widersprüchlich infrage gestellt. Die Bewertung bleibt offen.

01

24. Juli: ausdrückliche schriftliche Anerkennung

MAIF erklärt: „Nous reconnaissons que la responsabilité de [Name geschwärzt] est engagée.“ Im unmittelbar folgenden Satz heißt es, aus diesem Grund sei ein Regulierungsvorschlag unterbreitet worden. Das ist eine ausdrückliche Anerkennung der Haftung in der dokumentierten Regulierungsposition von MAIF.

02

14. August: gegenteilige Begründung

Drei Wochen später erklärt MAIF, der Bruch der Festmacher der NAUSICAA sei nicht bewiesen, und verweist darauf, dass ein griechisches Gericht über ein Verschulden oder Nichtverschulden ihres Versicherten entscheiden könne. Diese spätere Position steht in deutlichem Widerspruch zum Schreiben vom 24. Juli.

03

Rechtliche Bindungswirkung bleibt eine eigene Frage

Die Formulierung vom 24. Juli ist ausdrücklich. Ob sie prozessual als endgültiges oder unwiderrufliches Anerkenntnis wirkt, ist davon zu unterscheiden und gegebenenfalls rechtlich zu beurteilen. Die Website behauptet keine gerichtliche Bindungswirkung, dokumentiert aber den klaren Wortlaut und den späteren Widerspruch.

04

Fotos zeigen beschädigte Leinen

Die Fotos IMG_6630 bis IMG_6632 zeigen im Festmacherbereich der NAUSICAA mehrere sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden. Die Aufnahmen sind relevantes Beweismaterial; ohne gesicherten Aufnahmezeitpunkt und fachliche Zuordnung beweisen sie allein jedoch nicht abschließend, wann, wie und welche Festmacher versagten.

05

Die Bewertung bleibt zusätzlich streitig

Der Gutachter beschreibt die ihm vorliegende Kaufunterlage als abgeschnitten, obwohl die Versandmail beide Vertragsseiten als Anlagen zeigt. Er stützt die Abwertung außerdem auf Fotos des bereits beschädigten Boots. Wo die Dokumentendiskrepanz entstand und wie der tatsächliche Vorunfallwert zu bestimmen ist, bleibt offen.

Der Kaufpreis von 13.600 Euro ist nicht automatisch identisch mit dem rechtlich geschuldeten Wiederbeschaffungswert. Aber ein nachvollziehbarer Vorunfallwert sollte die für den Wert relevanten, verlässlich verfügbaren Erwerbsunterlagen berücksichtigen und den Zustand unmittelbar vor dem 9. Januar 2026 rekonstruieren: anhand datierter Vorher-Aufnahmen, Kauf- und Wartungsunterlagen, Ausstattung sowie nachvollziehbarer Vergleichsboote. Er sollte weder allein auf der vom Gutachter als abgeschnitten beschriebenen Fassung noch darauf beruhen, dass das Erscheinungsbild nach der Kollision als Beleg für den Zustand davor behandelt wird.

03

DER ZUSTAND DAVOR

So sah SANKARA vor der Kollision aus.

Diese Bilder zeigen kein Wrack und kein nachträglich beschädigtes Boot. Sie zeigen SANKARA als genutztes, segelfähiges Wohnboot: unter Segeln, am Liegeplatz, im Cockpit und im Innenraum.

Ich habe die folgenden neun Aufnahmen als Bilder aus der Zeit vor der Kollision in die öffentliche Akte aufgenommen. Die genauen Aufnahmedaten sind in den öffentlich bereitgestellten Dateien nicht verifiziert. Sie dokumentieren deshalb den allgemeinen Vorzustand und die tatsächliche Nutzung, nicht automatisch den rechtlich maßgeblichen Marktwert am 9. Januar 2026. Für den unmittelbaren Vorzustand bleibt die datierte Aufnahme vom 8. Januar 2026, 13:07 Uhr, das stärkste öffentliche Bilddokument.

SANKARA, 8 January 2026
08.01.2026 · 13:07 · E13

Der stärkste datierte Vorher-Beleg

Diese Aufnahme entstand nach dem eingeblendeten Zeitstempel einen Tag vor der Kollision. Sie ist in der Belegakte als E13 veröffentlicht.

Datierte Aufnahme in der Akte öffnen

Die neun neuen Vorher-Aufnahmen wurden mir für diese Falldokumentation bereitgestellt. Daraus folgt keine allgemeine Lizenz zur Weiterverwendung. Presse und Dritte müssen Bildrechte und Quellenangabe vor einer externen Nutzung gesondert klären.

DER MENSCH VOR DEM SCHADENFALL

So sah mein Leben aus, bevor die Kollision alles veränderte.

Ich war Segellehrer, Berufsskipper und für Bootsüberführungen unterwegs. Ich lebte am und auf dem Wasser. Diese Aufnahmen zeigen den Menschen hinter der Akte – in meinem damaligen Alltag, an Bord und auf See.

Die Bilder stammen nach meiner Angabe aus der Zeit vor der Kollision. Ihre genauen Aufnahmedaten sind in den öffentlich bereitgestellten Dateien nicht verifiziert. Sie belegen weder einen bestimmten Gesundheitszustand noch einen ursächlichen Zusammenhang zwischen späteren Veränderungen und dem Schadenfall.

Sie machen jedoch sichtbar, was in einer reinen Akte leicht verschwindet: Vor dem 9. Januar 2026 hatte ich einen aktiven Alltag rund um Boote und das Meer. Meine heutigen medizinischen Befunde werden an anderer Stelle vorsichtig und auf Grundlage der vorgelegten Arztunterlagen beschrieben – nicht aus einem Vergleich meines Aussehens auf Fotografien.

Ich habe diese elf persönlichen Aufnahmen für die Falldokumentation freigegeben. Daraus folgt keine allgemeine Lizenz zur Weiterverwendung. Presse und Dritte müssen Bildrechte und Quellenangabe vor einer externen Nutzung gesondert klären.

04

CHRONOLOGIE

Die Chronologie zeigt eine ausdrückliche Anerkennung – und drei Wochen später die gegenteilige Position.

Die folgende Übersicht rekonstruiert den Ablauf aus 86 geschwärzten Dokumentseiten, 64 Bootsfotos und weiteren Unterlagen. Zentral sind der Haftungsvorbehalt im April, die ausdrückliche Anerkennung vom 24. Juli und das widersprüchliche Schreiben vom 14. August.

dokumentiert

Ich kaufe SANKARA für 13.600 Euro

Der Kauf ist durch Unterlagen im privaten Archiv dokumentiert. Vollständige Eigentums- und Identitätsunterlagen veröffentliche ich nicht.

dokumentiert

Datierte Aufnahme zeigt SANKARA einen Tag vor der Kollision

Die Aufnahme trägt den Zeitstempel 8. Januar 2026, 13:07 Uhr. Sie dokumentiert den tatsächlichen äußeren Zustand unmittelbar vor dem Schadenereignis und ist deshalb für jede Vorunfallbewertung zentral.

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dokumentiert

Dokumentierter Kollisionsablauf: NAUSICAA drückt SANKARA gegen die Kaimauer

Fotos und der später übermittelte Gutachtertext beschreiben beziehungsweise bestätigen die technische Vereinbarkeit dieses Ablaufs. Damit ist der tatsächliche Kontakt dokumentiert; die rechtliche Haftung wird dadurch noch nicht abschließend festgestellt.

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dokumentiert

MAIF bearbeitet den Anspruch unter der Haftpflichtdeckung

MAIF erklärt, den Anspruch des deutschen Geschädigten unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten weiterzuverfolgen. Das dokumentiert die Haftpflichtbearbeitung, ist aber kein ausdrückliches Haftungsanerkenntnis.

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dokumentiert

Erste große Medienübertragung: acht Dateien, rund 300 MB

Eine Transferbestätigung dokumentiert, dass Videos zum Unfall und Unterlagen heruntergeladen wurden.

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dokumentiert

MAIF bestätigt den Erhalt der Videos

Nach interner IT-Prüfung bestätigt MAIF den erfolgreichen Empfang und bittet zusätzlich um Wartungsunterlagen, Kaufnachweis, Haftpflichtnachweis und Nachricht über das Auskranen.

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dokumentiert

Zweite Übertragung: 41 Dateien, rund 90 MB

Eine weitere Downloadbestätigung belegt die Übermittlung zusätzlichen Materials.

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dokumentiert

Ich übersende Reparaturangebot und beide Vertragsseiten

Die veröffentlichte Korrespondenz zeigt beide Vertragsseiten zusammen mit der Reparaturkalkulation und weiteren Bootsunterlagen als Anlagen einer am 30. März an MAIF gesandten Mail.

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dokumentiert

MAIF benennt den Gutachter – unter ausdrücklichem Haftungsvorbehalt

Beim ersten direkten Kontakt erklärt der Gutachter, unter den ausdrücklichsten Vorbehalten hinsichtlich der Haftung beauftragt worden zu sein. Dieser Vorbehalt spricht gegen die Gleichsetzung der Begutachtung mit einem Haftungsanerkenntnis.

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dokumentiert

Der Gutachter bittet mich erneut um die Videos

Er schreibt, MAIF habe ihm die Videos nicht übermitteln können. Ich sende das Material daraufhin erneut direkt.

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dokumentiert

47 Dateien, rund 200 MB, werden erneut übertragen

Die Bestätigungen zeigen Download und Vorschau des Materials durch den Empfänger.

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dokumentiert

MAIF wartet nach eigener Aussage noch auf den Bericht

Fast vier Monate nach dem Unfall liegt mir weiterhin keine konkrete Bewertung vor.

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dokumentiert

Gutachter hält den Kollisionsablauf für vereinbar – kein förmliches Haftungsanerkenntnis

Im Abschnitt „Analysis of Liability“ erklärt der Gutachter die Schäden als mit dem Aufprall von NAUSICAA gegen SANKARA und die Kaimauer vereinbar. Im selben Text wertet er SANKARA anhand einer als abgeschnitten beschriebenen Kaufunterlage und Nachher-Fotos auf 1.000 bis 2.000 Euro ab; MAIF bietet 2.000 Euro gegen Unterzeichnung an.

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meine Position

Ich biete 15.500 Euro als Vergleich an und erkläre die Haftung für geklärt

Mein Vorschlag umfasst 12.000 Euro für das Boot und 3.500 Euro für Entfernung beziehungsweise Folgekosten. In demselben Schreiben behaupte ich ausdrücklich, die Haftung dem Grunde nach sei bereits festgestellt. Das ist meine rechtliche Position, kein Anerkenntnis von MAIF.

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meine Position

Ich beanstande Dokumentendiskrepanz und Rückrechnung aus Nachher-Material

Ich konzentriere meinen Widerspruch auf Bewertungsgrundlage und Methode, weil MAIF meiner zuvor formulierten Haftungsaussage bis dahin nicht widersprochen hatte. Die Versandmail zeigt beide Vertragsseiten; der Gutachter beschreibt nur eine abgeschnittene Fassung und rechnet aus Fotos nach der Kollision zurück.

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dokumentiert

MAIF widerspricht meiner Haftungsaussage nicht und argumentiert nur zum Wert

MAIF schreibt, das Angebot beruhe auf dem Gutachterbericht und könne den tatsächlichen Wert des Boots nicht übersteigen. Die vorherige Behauptung, die Haftung sei geklärt, wird nicht korrigiert. Diese Antwort selbst enthält zu diesem Zeitpunkt noch kein ausdrückliches Anerkenntnis; ein solches folgt am 24. Juli.

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dokumentiert

Ich lasse meine persönliche und wirtschaftliche Lage behördlich protokollieren

Eine bei der Gemeinde protokollierte Erklärung gibt meine Angaben wieder, dass SANKARA meine einzige Wohnung war, nach dem Seeunfall zerstört wurde und ich seitdem ohne eigenes Einkommen beziehungsweise anderen Wohnraum auskommen muss. Zu meiner Einkommenslage erkläre ich ergänzend: Ich arbeitete als Segellehrer und Berufsskipper und führte an anderen Orten Überführungen auf den Booten meiner Auftraggeber durch. Weil ich SANKARA fortlaufend auspumpen und überwachen musste, konnte ich diese Einsätze nicht mehr wahrnehmen; nach meiner Darstellung wurden meine Verträge deshalb gekündigt. E14 bestätigt diese beruflichen Einzelheiten, die Kündigungen oder deren Ursache nicht unabhängig. Identitätsfelder und Unterschriften sind in der öffentlichen Fassung vollständig geschwärzt.

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dokumentiert

Unterlagen gehen an griechische Stellen

Der Bestand enthält die Übermittlung, die dazugehörigen privaten Identitäts- und Registerdokumente werden auf dieser Website nicht veröffentlicht.

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dokumentiert

Ein maritimes Expertennetzwerk meldet: keine Antwort des Versicherers

Ohne formelle Intervention des Versicherers könne die technische Untersuchung dort nicht vertieft werden.

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weiter offen

MAIF kündigt eine vertiefte Prüfung an

Die Beziehungsabteilung kündigt eine detaillierte Antwort an. In derselben Korrespondenz formuliere ich schwere Vorwürfe; diese bleiben als meine Vorwürfe gekennzeichnet.

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dokumentiert

Ich reiche eine Eingabe bei der französischen Aufsicht ein

Die Eingangsbestätigung ist dokumentiert. Die Aufsicht erklärt zugleich standardmäßig, dass sie den individuellen Streit nicht entscheidet. Meine Eingabe ist keine behördliche Feststellung.

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dokumentiert

MAIF erkennt die Haftung ihres Versicherten ausdrücklich an

MAIF schreibt wörtlich: „Nous reconnaissons que la responsabilité de [Name geschwärzt] est engagée. C’est la raison pour laquelle une offre de règlement vous a été adressée.“ Die Haftung wird damit ausdrücklich anerkannt und als Grund für das Angebot genannt. Die Frage einer prozessualen Bindungswirkung bleibt davon getrennt.

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meine Position

Ich lege die Dokumentengrundlage und die Bewertungsfehler erneut dar

Ich stelle die beiden versandten Vertragsseiten, die vom Gutachter als abgeschnitten beschriebene Fassung, fehlende Vor-Ort-Feststellungen, Nachher-Fotos und die datierte Vorher-Aufnahme gegenüber und verlange eine unabhängige Neubewertung.

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dokumentiert

SANKARA wird für die weitere Dokumentation aus dem Wasser gehoben

Die Fotoreihe zeigt Rumpf, Unterwasserschiff und sichtbaren Zustand an Land. Sie dokumentiert, ersetzt aber kein unabhängiges Gutachten.

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meine Position

Ich veröffentliche meinen Hilferuf und übersende ihn den Beteiligten

Nach sieben Monaten ohne tragfähige Lösung mache ich den Fall öffentlich. Das Video ist meine Darstellung; diese Website trennt sie von den Dokumenten und offenen Fragen.

dokumentiert

MAIF stellt die zuvor anerkannte Haftungsgrundlage wieder infrage

MAIF bestätigt ihr endgültiges außergerichtliches Angebot von 2.000 Euro nun mit der Begründung, der Bruch der Festmacher der NAUSICAA sei nicht bewiesen. Zugleich verweist sie auf eine mögliche gerichtliche Entscheidung über das Verschulden ihres Versicherten. Das widerspricht der ausdrücklichen Anerkennung vom 24. Juli. Drei Fotos zeigen sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden; ihre genaue technische Zuordnung bleibt zu prüfen.

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05

DER SCHRIFTVERKEHR

Die Korrespondenz enthält eine ausdrückliche Anerkennung – und drei Wochen später die gegenteilige Begründung.

E17 dokumentiert MAIFs ausdrückliche Haftungsanerkennung vom 24. Juli. E16 dokumentiert die spätere Behauptung vom 14. August, der Festmacherbruch sei nicht bewiesen. Beide Schreiben werden vollständig getrennt von der weiterhin streitigen Bewertung veröffentlicht.

E01 · 25. Januar 2026

Haftpflichtbearbeitung durch MAIF

MAIF erklärt, den Anspruch des deutschen Geschädigten unter der Haftpflichtdeckung ihres Versicherten weiterzuverfolgen. Das belegt die Bearbeitung als Haftpflichtanspruch, nicht aber ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis.

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E04 · 9./13. April 2026

Gutachter unter ausdrücklichem Haftungsvorbehalt

Der Gutachter teilt mit, unter ausdrücklichen Vorbehalten hinsichtlich der Haftung beauftragt worden zu sein. Dieser Satz ist zentral für die Einordnung der späteren Begutachtung.

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E06 · 12. Mai 2026

Technische Kollisionskompatibilität und 2.000-Euro-Angebot

Der Gutachter erklärt die Schäden als mit dem beschriebenen Kollisionsablauf vereinbar. Zugleich bewertet er SANKARA auf dokumentarischer Grundlage mit 1.000 bis 2.000 Euro. MAIF übermittelt daraufhin ein Angebot über 2.000 Euro.

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E07 · 19.–27. Mai 2026

Meine Haftungsaussage und MAIFs wertbezogene Antwort

Ich erkläre schriftlich, die Haftung sei dem Grunde nach bereits geklärt. MAIF widerspricht dieser Aussage in ihrer Antwort nicht, sondern hält unter Verweis auf den angeblichen tatsächlichen Bootswert an 2.000 Euro fest.

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E17 · 24. Juli 2026

Ausdrückliche Haftungsanerkennung durch MAIF

MAIF schreibt, die Haftung ihres Versicherten sei gegeben, und erklärt ausdrücklich, aus diesem Grund sei ein Regulierungsvorschlag unterbreitet worden. Die Erklärung ist eindeutig; ihre prozessuale Bindungswirkung ist eine gesonderte Rechtsfrage.

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E16 · 14. August 2026

Spätere gegenteilige MAIF-Position

Am 14. August beruft sich MAIF dagegen auf einen fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche und verweist eine mögliche Entscheidung über das Verschulden ihres Versicherten an die griechische Justiz.

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Fotos · IMG_6630–IMG_6632

Sichtbar beschädigte Leinen im Festmacherbereich

Drei veröffentlichte Fotos zeigen mehrere sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden an NAUSICAA. Sie dokumentieren den Zustand, ersetzen aber keine fachliche Zuordnung von Zeitpunkt, Funktion und Versagensursache.

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06

BILDDOKUMENTATION

Zwei Boote, zwei Rollen – und eine klare Zeitlinie.

Die Bildakte enthält 64 fallbezogene Fotos: 46 von SANKARA und 18 von NAUSICAA. Hinzu kommen elf persönliche Vorher-Aufnahmen von mir. Die neun Vorher-Aufnahmen des Boots sind klar von den Bildern nach der Kollision getrennt.

ZWEI BOOTE · ZWEI ROLLEN

Welches Boot ist welches?

Jede Aufnahme ist eindeutig einem Boot zugeordnet. Bei SANKARA wird zusätzlich klar benannt, ob sie den Zustand vor der Kollision oder die Schadensfolgen danach dokumentiert.

Die Bezeichnung „anderes Boot im dokumentierten Kollisionsablauf“ beschreibt zunächst die durch Fotos, Korrespondenz und Gutachtertext dokumentierte tatsächliche Rolle der NAUSICAA. Zusätzlich erkannte MAIF am 24. Juli ausdrücklich schriftlich an, dass die Haftung ihres Versicherten gegeben sei, und nannte dies als Grund für ihr Angebot. Am 14. August berief sich MAIF dagegen auf einen fehlenden Nachweis der Festmacherbrüche. Die Fotos IMG_6630 bis IMG_6632 zeigen sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden im Festmacherbereich und stehen deshalb in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem späteren Einwand. Ob die Erklärung vom 24. Juli prozessual endgültig bindet, ist eine gesonderte Rechtsfrage.

Aus einzelnen Fotos wird hier keine rechtliche Haftung abgeleitet. Die Aufnahmen identifizieren die Boote, dokumentieren den Kollisionszusammenhang und zeigen im Festmacherbereich der NAUSICAA sichtbar gerissene oder stark ausgefranste Leinenenden. Damit liegt fotografisches Beweismaterial zu genau dem Punkt vor, den MAIF seit dem 14. August als nicht bewiesen bezeichnet. Ob die Bilder den Bruch der unfallursächlichen Festmacher abschließend beweisen, erfordert zusätzlich eine fachliche Zuordnung von Aufnahmezeitpunkt, Leinenfunktion und Versagensmechanismus.

Alle 64 Bootsfotos getrennt nach Boot und Zeitpunkt ansehen
07

VERGLEICHBARE MAIF-FÄLLE

Mein Fall steht nicht völlig allein. Einen systematischen Angriff auf Ausländer behaupte ich trotzdem nicht.

Ich habe veröffentlichte französische Entscheidungen gefunden, in denen von MAIF vertretene Bewertungen oder Leistungsverweigerungen vor Gericht ganz oder teilweise nicht bestätigt wurden. Das beweist keine einheitliche Unternehmenspraxis. Es zeigt aber, dass ungewöhnlich niedrige Bewertungen und harte Ablehnungspositionen bereits gerichtlich korrigiert wurden.

veröffentlichte GerichtsentscheidungCour d’appel de Douai · RG 24/05490

200 Euro verteidigt – Bewertung vom Gericht als ungewöhnlich niedrig bezeichnet

Bei einem unverschuldeten Totalschaden verteidigte MAIF im Berufungsverfahren eine Entschädigung von 200 Euro beziehungsweise 150 Euro bei Behalten des Fahrzeugs. Das Gericht sah keine tragfähige Grundlage für die Herleitung, bezeichnete die Bewertung als ungewöhnlich niedrig und sprach 1.200 Euro Sachschaden sowie 1.201,20 Euro Nutzungsausfall zu.

Entscheidung lesen
veröffentlichte GerichtsentscheidungTribunal judiciaire d’Ajaccio · RG 23/00708

Gesunkenes Boot – vollständige Ablehnung scheitert

MAIF verweigerte die Regulierung eines gesunkenen Motorboots, obwohl das eigene Gutachten einen Wert von 16.500 Euro und Beseitigungskosten von 3.660 Euro auswies. Das Gericht bejahte das versicherte Ereignis und verurteilte MAIF zur Zahlung von 19.980 Euro zuzüglich weiterer Kosten.

Entscheidung lesen
veröffentlichte GerichtsentscheidungCour d’appel de Lyon · RG 21/00645

Bootskollision – vollständiger Anspruchsverlust nicht nachgewiesen

Nach einer Kollision und dem späteren Sinken eines Boots berief sich MAIF auf vollständigen Leistungsausschluss. Das Berufungsgericht sah die dafür erforderliche Vertragsgrundlage nicht als nachgewiesen an und sprach 13.100,50 Euro für Boot und Inventar zu.

Entscheidung lesen
veröffentlichte GerichtsentscheidungTribunal judiciaire de Grenoble · RG 24/03754

MAIF-Gutachten 2.800 Euro – Gerichtsgutachten 6.400 Euro

Nach einem Fahrzeugbrand folgte das Gericht nicht der niedrigeren Bewertung des von MAIF beauftragten Gutachters, sondern einer gerichtlichen Bewertung anhand konkreter Vergleichsangebote, Ausstattung und Laufleistung. Hinzu kamen Nutzungsausfall und weitere Positionen.

Entscheidung lesen
08

ÄHNLICHER FALL MIT MAIF?

Ich suche keine Empörungswelle. Ich suche überprüfbare Vergleichsfälle.

Wer als Versicherungsnehmer oder geschädigter Dritter eine ungewöhnlich niedrige Bewertung, eine lange Verzögerung oder eine vollständige Ablehnung erlebt hat, kann sich vertraulich melden. Ein Fall wird auf dieser Seite erst genannt, wenn mindestens ein belastbares Dokument vorliegt.

Dieses Formular speichert nichts und öffnet nur dein E-Mail-Programm. Bitte zunächst keine Ausweise, medizinischen Unterlagen, ungeschwärzten Bankdaten oder fremden Signaturen senden.

09

WAS MIR JETZT HILFT

Die widersprüchlichen Haftungspositionen und der Vorunfallwert müssen getrennt geklärt werden.

Ich brauche maritime Sachkunde zur Zuordnung der Festmacherfotos und zur Bewertung von SANKARA unmittelbar vor dem 9. Januar 2026. Zusätzlich muss rechtlich eingeordnet werden, welche Wirkung MAIFs ausdrückliche Anerkennung vom 24. Juli gegenüber der späteren Gegenposition vom 14. August entfaltet.

SANKARA

YouTube wird erst nach einem Klick geladen. Inhaltliche Aussagen im Video sind meine Darstellung des Falls.

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165 QUELLDATEIEN · 161 ÖFFENTLICHE FASSUNGEN

So habe ich die Veröffentlichung vorbereitet

Der geprüfte Bestand umfasst nun 165 Quelldateien. Öffentlich sind 64 fallbezogene Bootsfotos, elf persönliche Vorher-Aufnahmen und 86 dauerhaft geschwärzte Dokumentseiten; vier hochsensible Dateien bleiben privat.

  • Originaldateien werden nicht öffentlich bereitgestellt.
  • Schwärzungen sind in neue Rasterbilder eingebrannt; verdeckte Inhalte lassen sich nicht zurückholen.
  • EXIF- und GPS-Metadaten wurden aus allen öffentlichen Bilddateien entfernt.
  • Meine Gesundheitsangaben sind ausdrücklich als meine Darstellung gekennzeichnet; medizinische Rohunterlagen bleiben privat.
  • Meine weitergehenden Behauptungen werden als meine Position gekennzeichnet; Behördeneingaben sind keine behördlichen Feststellungen.
  • MAIF und andere Beteiligte können eine Korrektur oder Gegendarstellung einreichen.